Rechtsprechung
BVerwG - 1 C 12.15 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (10)
- VG Osnabrück, 14.10.2015 - 5 A 390/15
Angemessene Frist; Arbeitsüberlastung; Asylerstantrag; Durchentscheiden; …
Für den Fall, dass das Bundesamt den Asylantrag als unzulässig abgelehnt hat, weil es die Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens nicht für zuständig hält, hat die Kammer (…Urteil vom 23.01.2012 - 5 A 212/11 -, juris, Rn. 26) bereits festgestellt, dass das Gericht ebenfalls nicht verpflichtet ist, die Sache spruchreif zu machen (insoweit nun Revisionszulassung in anderer Sache durch das BVerwG wegen grundsätzlicher Bedeutung mit Beschluss vom 25.08.2015 - 1 B 34/15, 1 B 34/15 (1 C 12/15) -, juris). - OVG Saarland, 23.03.2016 - 2 A 38/16
Statthaftigkeit der Anfechtungsklage gegen Drittstaatenbescheide; Übertragbarkeit …
Auch dem Zulassungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.8.2015 - 1 B 34.15 - (Revisionsverfahren: 1 C 12.15) zur Klärung der Frage, ob in den Fällen, in denen ein Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Unrecht gemäß § 27a AsylVfG als unzulässig abgelehnt worden ist, Rechtsschutz "nur" im Wege der Anfechtungsklage oder ob "auch" im Wege der auf eine Flüchtlingsanerkennung gerichteten Verpflichtungsklage zu gewähren ist, lässt sich jedenfalls keine Pflicht der Schutzsuchenden entnehmen, in derartigen Fällen zwingend eine auf die Zuerkennung gerichteten Verpflichtungsklage zu erheben.Nach der Begründung für die darin enthaltene Zulassung einer Revision sieht das Bundesverwaltungsgericht in diesem Revisionsverfahren (1 C 12.15) eine Gelegenheit zur Klärung der Frage, ob in den Fällen, in denen ein Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Unrecht gemäß § 27a AsylVfG als unzulässig abgelehnt worden ist, Rechtsschutz "nur" im Wege der Anfechtungsklage oder ob "auch" im Wege der auf eine Flüchtlingsanerkennung gerichteten Verpflichtungsklage zu gewähren ist.
- VG Düsseldorf, 28.11.2016 - 6 K 12579/16
Anhörung ; Asylverfahren; Durchentscheiden; isoliert; Anfechtungsklage; …
Für den Fall, dass das Bundesamt den Asylantrag als unzulässig abgelehnt hat, weil es die Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens nicht für zuständig hält, hat die Kammer (…Urteil vom 23.01.2012 - 5 A 212/11 -, juris, Rn. 26) bereits festgestellt, dass das Gericht ebenfalls nicht verpflichtet ist, die Sache spruchreif zu machen (insoweit nun Revisionszulassung in anderer Sache durch das BVerwG wegen grundsätzlicher Bedeutung mit Beschluss vom 25.08.2015 - 1 B 34/15, 1 B 34/15 (1 C 12/15) -, juris).
- OVG Sachsen, 07.04.2022 - 1 C 1/20
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Abwägungsgebot; Typenzwang; …
In diesem Sinne stellt die Festsetzung eines Industriegebiets (§ 9 BauNVO) als Abweichung von dem abschließenden Katalog der nach § 9 BauGB und der Baunutzungsverordnung zulässigen Festsetzungen eine Art "Etikettenschwindel" dar (…vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 12. Januar 2010 - 1 D 11/07 -, juris Rn. 122; zur Mehrdeutigkeit dieses Begriffs: SächsOVG, NK-Urt. v. 27. April 2017 - 1 C 12.15 -, juris Rn. 41). - OVG Sachsen, 09.03.2023 - 1 C 103/21
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Ermittlungs- und Bewertungsfehler; …
Die Antragstellerin kann sich im Rahmen des Dispositionsgrundsatzes darauf beschränken, den mit der konkreten Bezeichnung der Grundstücke klar bestimmten abgrenzbaren Teil (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Juli 2010 - 4 BN 3.10 -, juris Rn. 4 m. w. N. …und Urt. v. 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, juris Rn. 12 f.; SächsOVG, NK-Urt. vom 27. April 2017 - 1 C 12.15 -, juris Rn. 25 m. w. N.) des Bebauungsplans zur gerichtlichen Überprüfung im Normenkontrollverfahren zu stellen. - VG Hannover, 11.01.2016 - 7 A 5037/15
Asylantrag; Bescheidung; Dolmetscher; Grund; Identität; Untätigkeitsklage; …
Für den Fall, dass das Bundesamt den Asylantrag als unzulässig abgelehnt hat, weil es die Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens nicht für zuständig hält, hat die Kammer (…Urteil vom 23.01.2012 - 5 A 212/11 -, juris, Rn. 26) bereits festgestellt, dass das Gericht ebenfalls nicht verpflichtet ist, die Sache spruchreif zu machen (insoweit nun Revisionszulassung in anderer Sache durch das BVerwG wegen grundsätzlicher Bedeutung mit Beschluss vom 25.08.2015 - 1 B 34/15, 1 B 34/15 (1 C 12/15) -, juris). - VG Aachen, 28.10.2015 - 8 K 299/15
Konzept normativer Vergewisserung; Sicherer Drittstaat
Das Bundesamt soll zudem die Möglichkeit behalten, einen Antrag als offensichtlich begründet abzulehnen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 13 A 221/15.A -, juris; das BVerwG hat in einem anderen Verfahren wegen dieser Rechtsfrage die Revision zugelassen, BVerwG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 B 34/15, 1 B 34/15 (1 C 12/15) -, juris. - OVG Sachsen, 09.03.2022 - 1 C 103/21 Die Antragstellerin kann sich im Rahmen des Dispositionsgrundsatzes darauf beschränken, den mit der konkreten Bezeichnung der Grundstücke klar bestimmten abgrenzbaren Teil (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Juli 2010 - 4 BN 3.10 -, juris Rn. 4 m. w. N. …und Urt. v. 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, juris Rn. 12 f.; SächsOVG, NK-Urt. vom 27. April 2017 - 1 C 12.15 -, juris Rn. 25 m. w. N.) des Bebauungsplans zur gerichtlichen Überprüfung im Normenkontrollverfahren zu stellen.
- VG Aachen, 28.10.2015 - 8 K 468/15
Konzept normativer Vergewisserung; Sicherer Drittstaat
Das Bundesamt soll zudem die Möglichkeit behalten, einen Antrag als offensichtlich begründet abzulehnen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 13 A 221/15.A -, juris; das BVerwG hat in einem anderen Verfahren wegen dieser Rechtsfrage die Revision zugelassen, BVerwG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 B 34/15, 1 B 34/15 (1 C 12/15) -, juris. - OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 3 N 29.16
Dublinverfahren, Berufungszulassungsantrag, Anfechtungsklage, …
einer Revision sieht das Bundesverwaltungsgericht in dem Revisionsverfahren (- 1 C 12.15 -) eine Gelegenheit zur Klärung der Frage, ob in den Fällen, in denen ein Asylantrag vom Bundesamt zu Unrecht gemäß § 27a AsylG als unzulässig abgelehnt worden sei, Rechtsschutz nur im Wege der Anfechtungsklage oder im Wege der auf eine Flüchtlingsanerkennung gerichteten Verpflichtungsklage zu gewähren sei.